Handlungsempfehlung zur MwSt.-Erhöhung zum 01.01.2021

GWS-Handlungsempfehlungen zur Mehrwertsteuer-Senkung

Gemäß Konjunkturpaket der Bundesregierung bleibt die gesenkte Mehrwertsteuer noch bis zum 31.12.2020 erhalten, bevor ab dem 01.01.2021 wieder die alten MwSt-Sätze von 19 und 7 % gelten. Auf Basis der Umstellungs-Erfahrungen vom 01.07.2020 haben wir eine aktuelle Handlungsempfehlung für die MwSt.-Erhöhung vorbereitet, die wir Ihnen im Laufe dieser Woche zur Verfügung stellen. Bitte lesen und nutzen Sie nur diese neue Handlungsempfehlung! Wir haben mehrere wichtige Anpassungen vorgenommen, die berücksichtigt werden müssen. Die komplette Einrichtung für die MwSt.-Erhöhung können Sie schon ab sofort durchführen. Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung benötigen, erstellen Sie bitte einen Beratungs-Vorgang. Aufgrund der zu erwartenden Masse an Anfragen werden wir voraussichtlich nicht sicherstellen können, dass späte Anfragen noch fristgerecht bearbeitet werden können. Wir bitten Sie deshalb darum, das Thema zeitnah anzugehen und sich spätestens bis zum 30.11.2020 für Unterstützungsanfragen per Beratungs-Vorgang bei uns zu melden.

Beitrag kommentieren

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

gws logo