Kassensicherungsverordnung – handeln Sie jetzt!

Diese Meldung ist wichtig für alle Kunden, die die „Kassenfunktionalitäten“ in gevis ERP | BC (NAV) nutzen und im Rahmen der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) noch nicht aktiv geworden sind. Denn die Frist, zukünftig eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) anzubinden, endet am 30.9.2020, auch wenn die Bundesländer fallspezifische Verlängerungen bis zum 31.03.2021 möglich machen.

Wir haben Sie in den letzten Monaten regelmäßig darüber informiert, was zu tun ist, damit unsere ERP-Lösung durch eine automatische Schnittstelle zur TSE in gesicherter Form zur Verfügung steht. Mit fiskaltrust haben wir einen kompetenten Partner an der Seite, der die TSE unterschiedlicher Hersteller nach einem einheitlichen Verfahren anbinden kann. Falls Sie also noch nicht aktiv geworden sind, sollten Sie zeitnah einen Vorgang über unser Extranet anlegen, um die notwendigen Anpassungen in gevis ERP | BC zu beauftragen. Bitte verwenden Sie dafür folgende Betreffzeile: „Einrichtung KassenSichV“.

Um die notwendigen technischen Sicherheitseinrichtungen zu erhalten, werden wir Sie kurzfristig über die Bestelloptionen bei fiskaltrust informieren und Ihnen eine Anleitung inkl. Beispiel-Szenarien zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie, dass für die Umstellung und die erforderlichen Maßnahmen eine Vorlaufzeit von 4 Wochen eingeplant werden muss. Für Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an KassenSichV@gws.ms

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